Warum gibt es den SfLAN Lizenzvertrag?

Der SfLAN Lizenzvertrag dient zum einem der Sicherheit von SfLAN selbst, aber auch dem Schutz der Lizenzdaten der Kunden.

Diesen Lizenzvertrag müssen Sie gelesen haben und auch akzeptieren, wenn Sie eine eigene Lizenz für die Verwendung der Software anfordern möchten.


§ 1 Hauptleistungen

  1. Dem Kunden steht das ausschließliche Recht zu, die SfLAN-Produkte, auf den dafür bestimmten Geräten, in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart zu nutzen. Der Kunde darf von jedem Produkt eine Kopie (in unveränderter Form) herstellen, soweit dies zur Datensicherung erforderlich ist. Er hat dabei den Verbleib der Kopien aufzuzeichnen und alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urhebervermerke unverändert mit zu vervielfältigen.
  2. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen, muss jedoch die Software bei einem Hardwarewechsel von der bisher verwendeten Hardware löschen.
  3. Dem Kunden steht ein Vervielfältigungsrecht zu, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Als solche notwendige Vervielfältigungen kommen insbesondere in Betracht:
    • Die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden in den Arbeitsspeicher.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software einschließlich Handbuch und sonstigen Begleitmaterials an Dritte zu übereignen.
  5. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt den Programmcode in irgendeiner Art und Weise zu verändern. Der Programmcode darf durch den Kunden darf niemals verändert oder angepasst werden.
  6. Eine Vermietung bzw. ein Verkauf der Produkte, deren Vervielfältigungen und der Dokumentationen durch den Kunden an einen Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist nicht zulässig.
  7. Der Kunde erhält erst mit der Auftragsbestätigung und Erhalt des Lizenzschlüssels per Email das Recht zur Nutzung der Produkte.

§ 2 Gewährleistung

  1. SfLAN verpflichtet sich, die eigenen Produkte zu pflegen und Updates dafür bereitzustellen, allerdings ist dabei kein genauer Zeitraum für Updates vorgesehen und demnach nicht verpflichtend. Updates werden sporadisch bereitgestellt.
  2. Nur SfLAN besitzt die vollen Rechte an den eigenen Produkten und darf selbstverständlich auch den Programmcode nach belieben anpassen.

§ 3 Lizenz

  1. Die Ausstellung und Nutzung der Lizenz ist kostenlos.
  2. Der Kunde erhält eine persönlich für Ihn festgelegte Lizenz, welche ausschließlich von Ihm selbst und seinen MitarbeiterInnen genutzt werden darf. Bitte beachten Sie das Vorgehen bei einem Hardwarewechsel (§ 1 Abs. 2).

§ 4 Sonstiges

  1. Dieser Lizenzvertrag ist ohne Unterschriften gültig. Es ist ausreichend und rechtskräftig, wenn der Kunde bei der Lizenzanforderung diesem Lizenzvertrag per „Checkbox“ zustimmt.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nicht möglich, da der Vertrag niemals individuell auf einen Kunden abgestimmt wird. Dieser Vertrag ist allgemein für alle Kunden der SfLAN-Software gleich.
  3. Bestandskunden, welche bereits eine Lizenz besitzen, haben der bisherigen Lizenzvereinbarung bereits zugestimmt und stimmen diesem Lizenzvertrag somit auch automatisch zu, wenn Sie weiterhin mit den SfLAN Produkten arbeiten. Sollte ein Kunde mit dem neuen Lizenzvertrag nicht einverstanden sein, so schreiben Sie bitte eine Mail an support@sflan-system.de und beenden Sie sofort die Nutzung der Software. Ihre Lizenz wird dann vom SfLAN Support gelöscht und das Vertragsverhältnis beendet.
  4. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.